Mitgliedschaft und Beiträge in Zeiten von Corona

10. März 2021

Liebe Mitglieder,

ob passives oder aktives Mitglied unseres FSV; wir alle leiden schon viel zu lange darunter, dass wir unserem lieb gewonnenen Hobby seit mittlerweile über einem Jahr nicht mehr oder nicht mehr regelmäßig nachgehen können.

Unsere aktiven Fußballer würden gerne trainieren und einem geregelten Spielbetrieb nachgehen; unsere passiven Mitglieder vermissen den Spielbetrieb auf unserer wunderschönen Anlage in der Lüntenbeck sowie den Kaffee und Kuchen, die Bratwurst und das Bierchen oder sonstige Speisen und Getränke im Vereinsheim.

Von daher können wir die zunehmend erkennbare Ungeduld und die damit verbundenen Beitragsfragen gut verstehen. Zumal wir davon ausgehen müssen, dass dieser Zustand, zumindest was den laufenden Spielbetrieb betrifft, noch einige Wochen anhalten wird.

Weiterhin unterliegen wir staatlichen Regelungen, die uns ein „normales“ Engagement und Vereinsleben verbieten. Weiterhin haben wir auch eine Schutzfunktion unseren Mitgliedern gegenüber. Diese nehmen wir sehr ernst, so wie wir dies mit den Corona-Hygieneauflagen im Sommer 2020 getan haben.

In diesen Zeiten sind Ihre/Eure Solidarität und Geduld, an die wir appellieren, gefordert. Die aktuelle Rechtslage ist eindeutig und besagt: durch die Aufnahme bei einem Verein erwerbe ich eine Mitgliedschaft und erkaufe mir nicht eine konkrete Leistung.

Vielmehr erhalte ich durch die Mitgliedschaft die Möglichkeit, einzelne Angebote des Vereins zu nutzen. Dies unterscheidet uns als Fußballverein z.B. von einem Sportstudio, das bei Leistungsausfall die Gelder zurückerstatten muss.

Die Zahlung der Beiträge bezieht sich im Verein nämlich erst einmal ausschließlich auf die Mitgliedschaft, unabhängig ob ich Angebote des Vereins überhaupt in Anspruch nehme oder nicht. Wir alle sind also Teile des Vereins und zahlen unsere Beiträge für den Zweck, das Vereinsleben zu erhaltenund seine Ziele erfüllen zu können.

Mit dem Mitgliedsbeitrag werden überwiegend die laufenden Kosten eines Vereins wie Verbandsabgaben, Übungsleiter, Geräteausstattung, Desinfektion etc. gedeckt.

Dies führt dazu, dass die rechtliche Einschätzung derzeit so ist, dass die Mitgliedsbeiträge (auch anteilig) beim Verein nicht entfallen, auch wenn keine Angebote gestellt werden können.

Doch wir möchten grundsätzlich nicht in erster Linie auf juristische Argumente setzen. Wir bitten vielmehr darum, stehen Sie in dieser noch nicht dagewesenen Situation solidarisch zu unserem Verein. Haben Sie Geduld und Durchhaltevermögen, um gemeinsam mit uns die Zukunft des Vereins abzusichern. Und dies geht nur durch fortlaufende Beitragszahlungen.

Wir bitten um Ihr/Euer Verständnis in der festen Zuversicht, dass wir im laufenden Jahr 2021 wieder zu einem lebendigen Vereinsleben und dem gewohnten Trainings- und Spielbetrieb zurückkehren werden.

Abschließend möchten wir Sie/Euch darauf hinweisen, dass die Beiträge für das Jahr 2021 Anfang April abgebucht werden (soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt).

Für den Vorstand

Karlheinz Zorr, 1. Vorsitzender